Bauern auf Ven

Zu Tycho Brahes Zeit waren die dänischen Bauern Pächter: Sie bebauten eines anderen Land. Bei Antritt des Arbeitsverhältnisses, welches für Lebenszeit galt, bezahlten sie die Grundpacht, eine oft recht hohe Summe. Außerdem mussten sie jedes folgende Kalenderjahr eine Abgabe in Form von Naturalien bezahlen.
Die Bauern mussten im Tagewerk ihre Arbeitskraft dem Herrenhof zur Verfügung stellen, zu dem sie, geographisch gesehen, gehörten, auf dänisch auch Hoveri bezeichnet. Im 16. Jahrhundert hatte der Adel seine Macht ausgebaut und große Gutshöfe breiteten sich aus. Die Hofarbeit nahm stetig zu und konnte somit sehr belastend für die abhängigen Bauern wirken. Diese durften ihre eigenen Waren nicht frei verkaufen, sondern mussten sie in erster Hand ihrem Gutsherren anbieten, der ebenfalls die Straferlaubnis innehatte. Die Insel Ven war zuvor niemals als Lehen jemandem übertragen worden, die Bauern hatten sich frei gefühlt, sich als Eigentümer verstanden und dem König unterstanden.
Als Tycho Brahe Ven mit all seinen Bewohnern 1576 als Lehen übertragen bekam brachen große Veränderungen über die dort ansässigen Bauern herein. Die Hoveri wurde eingeführt und Brahes Bauaktivitäten führten zu umfassendster Mitarbeit der rund vierzig ansässigen Bauern.
Einige Bauern flüchteten von der Insel und ließen sich an anderer Stelle häuslich nieder. In einem offenen Brief aus dem Jahre 1578 verbat der König diese Landflucht ohne die Erlaubnis Tycho Brahes. Die Arbeit für die Daheimgebliebenen würde ansonsten noch belastender werden. Denjenigen, der das Verbot brach, durfte Brahe ohne Gnade strafen.
Einige Jahre später beklagten sich die Bauern beim König über Brahes zu starker Arbeitsforderung und noch mehr, das ihrer Meinung nach nicht mit dem Lehensbrief übereinstimmte. Der König ordnete eine Untersuchung an mit dem Ergebnis 1581 der ,,Ordnung und Brauch“ zwischen Tycho Brahe und den Bauern auf Ven (1581): Jeder halbe Hof sollte zwei Tagewerke pro Woche ableisten, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Kam man nicht vor 10, 11 oder 12 Uhr, so wurde nur ein halber Tag berechnet. Der Bauer musste dann die restlichen Stunden am folgenden Tag ableisten und noch dazu eine Strafabgabe an seinen Gutsherren leisten für Ungehorsam, falls er keine besondere Erlaubnis besessen hatte. Derjenige, der Holz, Haselnüsse, Äpfel oder anderes ohne Erlaubnis sammelte, wurde ebenfalls bestraft.
In diesem Dokument stand geschrieben, dass die Bauern auf Ven sich zwar als Eigentümer betrachteten, in Wahrheit aber weder Dokument oder Privilegien vorhanden waren, die zu dieser Annahme berechtigten. Deswegen sollten ihre Höfe von nun an zur Krone gehörig betrachtet werden und die Bauern nicht als deren Eigentümer gelten.
Die Agrarprodukte sollten in erster Hand Tycho Brahe angeboten werden, zum selben Preis, den sie in der nächsten Handelsstadt erzielt hätten: Scheinbar hatte Brahe die Bauern gezwungen, ihm ihre Waren zu Niedrigpreisen zu überlassen.
Das Verhältnis zwischen Brahe und den Bauern wurde somit geregelt, allerdings ohne dass die Missstimmungen deswegen ein Ende fanden. Auf Grund ständig wiederholter Klagen der Bevölkerung wurde 1597 eine königliche Untersuchungskommission eingesetzt, um die vorgebrachten Beschwerden auf ihre Richtigkeit zu untersuchen, wie die steigende Armut der Inselbewohner durch zu viele Dienste für Brahe. Als jedoch die Kommission nach Ven kam, hatte die Familie Brahe bereits die Insel verlassen. Dieses Ereignis war eines unter vielen für seinen Weggang aus Dänemark.
In einem Brief an den Reichshofmeister Walkendorf aus dem Jahre 1598 beklagte sich Brahe bitter über den Ungehorsam und die Unwilligkeit der Bauern. Er habe während seiner Zeit auf Ven viel durch ihr Verschulden gelitten und sich trotzdem in Geduld geübt.
Quelle: Svensk uppslagsbok, Malmö 1948, 1949
Kancelliets brevboger vedrorende Danmarks indre forhold, 1576-1579, København 1900, 1580-1583, København 1903
Skånsk senmedeltid och renässans 8, Tycho Brahe, en levnadstecknig av Wilhelm Nordlind, Lund 1970 |